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Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren
Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Stiletto weiter und wurde ein begehrtes Objekt für den Adel und die gesellschaftliche Oberschicht. Später nutzte auch der gewöhnliche Bürger das Messer als diskret zu tragende Waffe zur Selbstverteidigung in den dunklen Gassen der Stadt. An seiner Strahlkraft hat das Stiletto bis heute nichts verloren, weswegen Böker Plus das klassische Design aufgreift und zeitgemäß interpretiert.
Das Böker Plus Stiletto Ebony besticht durch eine einseitig geschliffene Dagger-Klinge aus schwedischem 14C28N Stahl, der für seine hohe Korrosionsbeständigkeit und gute Nachschärfbarkeit bekannt ist. Eine dekorative Fehlschärfe am Klingenrücken sowie das feine Satin-Finish tragen zum eleganten Erscheinungsbild des Springmessers bei.
Der vierkantige Griff mit Edelstahl-Backen, Parier-Element und verschraubten Griffschalen aus ausgesuchtem Ebenholz bildet eine harmonische Kombination aus Ästhetik und Ergonomie. Zum praktischen Bedienkonzept trägt der Druckknopf bei, der das historisch angelehnte Faltmesser dynamisch öffnet und mit einem Button Lock wieder entriegelt.
Ob beim Öffnen von Kartons, Zertrennen von Seilen oder als stilvolles Taschenmesser für den Alltag das Böker Plus Stiletto Ebony überzeugt mit Funktionalität und Eleganz. Abgerundet wird das Erscheinungsbild durch den Taschenclip (Tip-Up/r), der eine unauffällige Deep-Carry-Trageweise ermöglicht.
Zeitlos, unvergänglich, stilvoll ein Muss für alle Messerliebhaber und Sammler.
Details:
Gesamtlänge: 20,5 cm
Klingenlänge: 8,5 cm
Gewicht: 99 g
Klingenstärke: 3,0 mm
Klingenmaterial: 14C28N
Griffmaterial: Ebenholz
Verschluss: Button Lock
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Herstellerinformationen (GPSR)
Heinr. Böker Baumwerk GmbH Solingen
Schützenstr. 30
42659 Solingen
Tel. +49 212 4012-0
info@boker.de
Hinweis
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.