10% Rabatt auf Produkte von Windlass Steelcrafts

X5, CPM-154 Stonewashed Spear Point-Klinge, Dark Earth eloxierter Aluminiumgriff

329,00 €*

Dieser Artikel hat eine Lieferfrist von ca. 3-4 Wochen.

ACHTUNG: Altersnachweis erforderlich!
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren

Produktnummer: 96334
Sie erhalten 329 Bonus Punkte für diese Bestellung
Produktinformationen "X5, CPM-154 Stonewashed Spear Point-Klinge, Dark Earth eloxierter Aluminiumgriff"
Hogue Inc. ist stolz darauf, Ihnen das X5 vorzustellen, ihr bisher markantestes Messer. Diese Messer sind mit Hogues revolutionärer Einsatztechnologie ausgestattet und bieten eine herausragende Sanftheit und außergewöhnliche Leichtigkeit bei der Handhabung. Obwohl vollständig manuell und ohne Federn, ermöglicht das innovative interne System, dass die Klinge sich mit einer Bewegung öffnet, die so instinktiv ist wie Ihre eigenen Reflexe. Die stinger-ähnliche Klinge besteht aus CPM-154 Edelstahl mit einem getrommelten Finish und ist für eine Vielzahl von Schneidaufgaben geeignet. Die soliden Aluminiumgriffe geben Ihnen den nötigen Halt, um dieses Messer mühelos zu führen, und der Edelstahl-Taschenclip kann auf beiden Seiten nach Ihrem Wunsch befestigt werden.

Technische Daten:
Klingenlänge: 10,16 cm (4,00 Zoll)
Geschlossene Länge: 13,34 cm (5,25 Zoll)
Gesamtlänge: 23,50 cm (9,25 Zoll)
Klingenmaterial: CPM-154 Edelstahl
Härte der Klinge: 57-59 HRC
Klingenstil: Spear Point
Klingenform: Flachschliff
Klingenfinish: Getrommelter Stonewash
Griffmaterial: Flat Dark Earth 6061-T6 harteloxiertes Aluminium
Verriegelungsmechanismus: Knopfdruck
Taschenclip: Edelstahl (Tip-Up, Rechts-/Linkstragbar)
Gewicht: 161,59 g (5,7 Unzen)

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.


Herstellerinformationen (GPSR)

Swords and more GmbH
Liebigstrasse 2-20
22113 Hamburg
Deutschland

0049 40 36164963
info@swords-and-more.com


Hinweis

Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.