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Speziell als Taschenmesser für den täglichen Gebrauch konzipiert, ist das X1-Microflip das erste Messer in der Hogue-Serie mit einer Klingenlänge von unter drei Zoll. Die 2,75 Zoll lange Drop-Point-Klinge ist wahlweise mit einem Stonewash-Finish oder einer schwarzen Cerakote-Beschichtung erhältlich. Die Klinge besteht aus 0,120 Zoll dickem CPM-154 Stahl, der eine hervorragende Korrosionsbeständigkeit bietet und gleichzeitig eine exzellente Schärfe behält. Sie wird kryogen behandelt und auf 57-59HRC gehärtet, bevor sie von Hand geschärft wird.
Das Typ III harteloxierte 6061-T6 Aluminiumgehäuse ist ergonomisch geformt und ermöglicht eine komfortable Einhandbedienung. Das Gehäuse ist mit einer aufsteigenden Rillenstruktur versehen, die zusätzliche Griffigkeit bietet, und verfügt über einen spitzen Aufprallschaft. Die Modelle sind in mattem Schwarz, Grau, Flat Dark Earth oder Aquamarin erhältlich. Das Gehäuse umfasst einen umkehrbaren Clip und eine Füllplatte für das beidhändige Tragen mit aufgestellter Spitze.
Alle Hogue-Messer werden vom ehemaligen Recon Marine Allen Elishewitz entworfen und in den USA von Hogue, Inc. hergestellt.
Technische Daten:
Klingenlänge: 2,75 Zoll (ca. 6,99 cm)
Geschlossene Länge: 3,92 Zoll (ca. 9,96 cm)
Gesamtlänge: 6,67 Zoll (ca. 16,94 cm)
Klingenmaterial: CPM-154 Edelstahl
Klingenstärke: 0,12 Zoll (ca. 0,30 cm)
Klingenhärte: 57-59HRC
Klingenstil: Drop Point
Klingenbehandlung: Kryogen behandelt
Klingenfinish: Black Cerakote
Griffmaterial: 6061-T6 eloxiertes Aluminium
Verriegelungsmechanismus: Druckknopf
Taschenclip: Edelstahl (aufgestellt, beidhändig tragbar)
Gewicht: 3,2 Unzen (ca. 90,72 g)
Designer: Allen Elishewitz
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Herstellerinformationen (GPSR)
Swords and more GmbH
Liebigstrasse 2-20
22113 Hamburg
Deutschland
0049 40 36164963
info@swords-and-more.com
Hinweis
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.