10% Rabatt auf Produkte von Windlass Steelcrafts

Deka ABLE, CPM-20CV Stonewashed-Klinge, schwarzer G10-Griff

259,00 €*

Dieser Artikel hat eine Lieferfrist von ca. 3-4 Wochen.

ACHTUNG: Altersnachweis erforderlich!
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren

Produktnummer: 96359
Sie erhalten 259 Bonus Punkte für diese Bestellung
Produktinformationen "Deka ABLE, CPM-20CV Stonewashed-Klinge, schwarzer G10-Griff"
Das Deka verfügt über G10-Griffschalen mit verschiedenen attraktiven Mustern. Das Messer ist mit modifizierten Wharncliffe- und Clip-Point-Klingenvarianten erhältlich, um Ihren Bedürfnissen und Vorlieben gerecht zu werden. Die beidhändig bedienbare Klinge lässt sich leicht mit den mitgelieferten Daumenknöpfen öffnen. Das Messer ist mit dem ABLE-Lock-System ausgestattet, das das Messer im geöffneten oder geschlossenen Zustand sichert. Diese Version hat eine Clip-Point-Klinge mit einem Stonewashed-Finish und einheitlich schwarze G10-Griffschalen mit Rautenmuster.

Technische Daten:
Klingenlänge: 3,25 Zoll (ca. 8,26 cm)
Geschlossene Länge: 4,25 Zoll (ca. 10,80 cm)
Gesamtlänge: 7,50 Zoll (ca. 19,05 cm)
Klingenstärke: 0,094 Zoll (ca. 0,24 cm)
Klingenmaterial: CPM-20CV rostfreier Stahl
Klingenhärte: 59-61 HRC
Klingenstil: Clip Point
Klingenfinish: Stonewashed
Klingenbehandlung: Kryogenisch wärmebehandelt
Griffmaterial: Einheitliche schwarze Griffschalen mit Rautenmuster
Verriegelungsmechanismus: Ambidextrer ABLE Lock
Taschenclip: Beidhändig umsetzbar mit Filler Plate
Designer: Allen Elishewitz
Gewicht: 2,3 Unzen (ca. 65,20 g)

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.


Herstellerinformationen (GPSR)

Swords and more GmbH
Liebigstrasse 2-20
22113 Hamburg
Deutschland

0049 40 36164963
info@swords-and-more.com


Hinweis

Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.